Leistungen
Die Leistungen unseres Sachverständigenbüros für die optimale Einschätzung des Immobilienpreises
- Private Auftraggeber bzw. deren Vertreter (z. B. Notare, Anwaltskanzleien, gesetzl. Vertreter, Steuerberater)
- Gewerbliche Auftraggeber (z. B. Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Immobilienfonds, Immobiliengesellschaften, Gewerbe- und Industriebetriebe)
- Gerichtliche Auftraggeber (Amtsgerichte, Landgerichte)
Wann sollte ein Hausgutachter beauftragt werden?
Es gibt viele Situationen, in denen es sich empfiehlt oder sogar zwingend notwendig ist, wenn Sie einen solchen Sachverständigen beauftragen. Beispiele hierbei sind:
- Verkauf vom Objekt
- Erbschaftsstreit
- Beleihungszwecke
- Konfrontationen mit dem Finanzamt
- Erbschaftsstreit
- Beleihungszwecke
- Konfrontationen mit dem Finanzamt
Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen, kann Ihnen ein Sachverständiger genau sagen, welcher Verkaufspreis angemessen ist. Somit veräußern Sie die Immobilie sicherlich nicht unter dem Marktwert. Beim Erbschaftsstreit und der Beleihung ist es entsprechend wichtig den Wert des Objekts zu kennen, um somit entscheiden zu können, mit welcher Betragshöhe zu rechnen ist, beziehungsweise mit welcher Summe das Objekt beliehen werden kann. Das Finanzamt will hingegen den Wert von Immobilien wissen, wenn es beispielsweise darum geht, Ihr aktuelles Vermögen zu bestimmen. In jedem Fall ist die Hilfe eines hochwertigen und zuverlässigen Sachverständigen, der Ihnen von uns gestellt wird gestellt wird kann, sehr sinnvoll.