Gerichtliche Auftraggeber
Erstellung eines Verkehrs- und Marktwertgutachtens (gemäß §194 BauGB)
Bei den Verkehrs- und Marktwertermittlungen handelt es sich um ausführliche, gerichtsfeste Gutachten, die einen realistischen An- oder Verkaufspreis für alle Immobilienarten unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren ermitteln.
- für die Wertfeststellung zu einem bestimmten Stichtag
- für Amts- und Landesgerichte
- im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen
- im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren
- für Betreuungsangelegenheiten
- für Sozialämter
- im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
- zur Berechnung des Zugewinns bei Ausgleichszahlungen (zwei Bewertungsstichtage)
- zur Bewertung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs (Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch u.a.)
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt sowie der Verkehrs- bzw. Marktwert des Objekts unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren mit Berücksichtigung des Objektalters und Objektzustands ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden angesetzt. Die Gutachten enthalten eine ausführliche Lage- und Objektdokumentation.
Form und Art der Leistungen
- gerichtsfeste, (Komplett)Gutachten (Beschreibungen, Berechnungen und Anlagen) mit vollständiger Prüfung wertrelevanter Gegebenheiten (Grundbuch, Abt. II, Baulasten)
- Kurzgutachten (Wertaussagen) nach besonderer Vereinbarung möglich
- Überprüfung von Gutachten
- Mündliche Stellungnahmen vor Gericht
- Schriftliche Stellungnahmen
Immobilienwerte
- Verkehrswert bzw. Marktwert (gemäß §194 BauGB)
Verwendete Bewertungsmethoden
Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Sachwertverfahren
Übliche Immobilienarten für den gewerblichen Auftraggeber
- Alle Arten von Immobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser
- unbebaute Grundstücke
- Gewerbeimmobilien
- Hofstellen