Erstellung eines Verkehrs- und Marktwertgutachtens (gemäß §194 BauGB)
Bei den Verkehrs- und Marktwertermittlungen handelt es sich um ausführliche, gerichtsfeste Gutachten, die einen realistischen An- oder Verkaufspreis für alle Immobilienarten unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren ermitteln.
für die Wertfeststellung zu einem bestimmten Stichtag
für Amts- und Landesgerichte
im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen
im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren
für Betreuungsangelegenheiten
für Sozialämter
im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
zur Berechnung des Zugewinns bei Ausgleichszahlungen (zwei Bewertungsstichtage)
zur Bewertung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs (Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch u.a.)
Hierbei werden eine Objektbesichtigung durchgeführt sowie der Verkehrs- bzw. Marktwert des Objekts unter Durchführung zweier Wertermittlungsverfahren mit Berücksichtigung des Objektalters und Objektzustands ermittelt und zerstörungsfrei erkennbare Baumängel und Bauschäden angesetzt. Die Gutachten enthalten eine ausführliche Lage- und Objektdokumentation.
Form und Art der Leistungen
gerichtsfeste, (Komplett)Gutachten (Beschreibungen, Berechnungen und Anlagen) mit vollständiger Prüfung wertrelevanter Gegebenheiten (Grundbuch, Abt. II, Baulasten)
Kurzgutachten (Wertaussagen) nach besonderer Vereinbarung möglich
Überprüfung von Gutachten
Mündliche Stellungnahmen vor Gericht
Schriftliche Stellungnahmen
Immobilienwerte
Verkehrswert bzw. Marktwert (gemäß §194 BauGB)
Verwendete Bewertungsmethoden
Ertragswertverfahren
Vergleichswertverfahren
Sachwertverfahren
Übliche Immobilienarten für den gewerblichen Auftraggeber